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Grundversorgung

Dieser Tarif wird bei einer Neuanmeldung ver-wendet, wenn kein Vertrag für einen anderen Tarif abgeschlossen wird.

Feststellen des Grundversorgers für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 im Netzgebiet der Stadtwerke Uffenheim:

Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Uffenheimnach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 sind die Stadtwerke Uffenheim.

Den Tarif zur Grundversorgung sowie zur Ersatzversorgung der Stadtwerke Uffenheim, gültig ab 1. Juli 2022, können Sie dem hier zum Download bereitgestellten „Preisblatt Grundversorgung” entnehmen.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich bei einem Gespräch in unserem Bürogebäude oder bei einem Telefonat.

Ihre Ansprechpartner

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