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Energiemarkt aktuell - Was Sie jetzt wissen müssen

Aktuelle Entwicklungen auf dem Energiemarkt kompakt – damit Sie wissen, worauf es jetzt ankommt.

Änderungen beim Stromanbieterwechsel ab Juni 2025

Ab 06. Juni 2025 gilt:

Ihr Stromanbieter muss vor dem Umzug informiert werden.

Hintergrund ist eine Vorgabe der Bundesnetzagentur:

Die neuen Regeln betreffen vor Allem die technischen Abläufe in den energiewirtschaftlichen Prozessen und IT-Systemen: Bei einem Versorgerwechsel müssen die beteiligten Marktpartner (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) ihre elektronischen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages austauschen. Durch die Beschleunigung des Prozesses soll mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel geschaffen werden.

Damit das funktioniert, muss der neue Prozess rechtzeitig angestoßen werden – und das geht nur, wenn der Versorger vorher über den Umzug Bescheid weiß.

  • Marktkommunikation bei Anbieterwechsel innerhalb 24h: Beteiligte Marktpartner müssen ihre elektronischen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages austauschen.
  • Kündigungsfristen und Laufzeiten gelten weiterhin: Ihre vertraglich geregelten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen.
  • Wechsel- und Umzugstermin muss in der Zukunft liegen: An- und Abmeldungen sind nur noch in die Zukunft und nicht mehr rückwirkend möglich

Was passiert wenn die Information zu spät kommt?

Wenn Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden, kann das für unnötigen Ärger sorgen. Der Stromverbrauch des Nachmieters bzw. neuen Eigentümers wird weiter über Ihr Kundenkonto abgerechnet werden. 

Bitte informieren Sie auch Ihre Mieterinnen und Mieter daher frühzeitig über diese Änderung.

Weiterführende Informationen finden sie in der unten aufgeführten PDF Datei.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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