Netzzugang
Die Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG ermöglicht Unternehmen unter den in der Verbändevereinbarung II zum Netzzugang bei Erdgas (W Erdgas II) vom 3. Mai 2002 beschriebenen Bedingungen den Zugang zu ihrem Erdgas-Endverteilungsnetz.
Der Transport des Gases erfolgt wie bisher über das bestehende Netz der Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG. Für den Gastransport fallen Netzzugangsentgelte an. Die nachfolgenden Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Händler, die die Netze der Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG nutzen. Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behält sich die Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.
Die Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes die Abwicklung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Die Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG hat neue Netzentgelte gem. § 3 EnWG beantragt. Diese sind nach Genehmigung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum 01.04.07 hier veröffentlicht.
Netznutzung
Die Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG stellt ihr Gasnetz allen Energieanbietern diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung. Dies geschieht auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes und der jeweils gültigen Verbändevereinbarung für Gas.