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Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung bei PV-Anlagen bis 7 kWp

    Wie erwartet wurde das „Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ in Kraft gesetzt. Damit wird auch das EEG, oder besser die jeweiligen EEG-Versionen, angepasst. Sehr kompakt für Sie formuliert gelten dann die nachstehenden Änderungen:

    EEG 2021 (sog. EEG 2021-V):
    • Für PV-(Neu-)Anlagen bis 25 kWp (IBN nach dem 14.09.2022) ist die 70%-Regel bzw. die sogenannte Fernsteuerung nicht mehr erforderlich.

    EEG 2023:
    • Für PV-Bestandsanlagen bis 7 kWp (IBN bis 14.09.2022) kann die 70%-Regel bzw. die sogenannte Fernsteuerung ab dem 01.01.2023 auf Antrag beim Netzbetreiber aufgehoben werden.

    Den Antrag, welchen Sie vor Umstellung der Anlage durch Ihren Installateur, bei uns einreichen müssen finden Sie hier.

    Sollten Sie noch weiter Fragen haben oder sich vorab informieren wollen, ob für Ihre Anlage die Möglichkeit zur Aufhebung der 70%-Regelung besteht, wenden Sie sich bitte an Herrn Bittel unter Tel.: +49 9842 / 98 58 - 72.

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