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Grundversorgungstarif

Mit ERDGAS-GVT bieten wir Ihnen individuelle Lösungen, die exakt auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind. Der Preis setzt sich aus einem festen Grundpreis sowie dem Preis für die verbrauchten Kilowattstunden zusammen.

Preisinformation ab 01.01.2024

Tarif GVT S, bis ca. 8.000 kWh/a netto brutto
Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde 11,28 13,42
Grundpreis in Euro pro Jahr 31,80 37,84
Tarif GVT M, ab ca. 8.000 kWh/a netto brutto
Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde 10,32 12,28
Grundpreis in Euro pro Jahr 152,60 181,59
Alle Preise sind Bruttopreise, inkl. Umsatzsteuer!
Tarif GVT L, ab ca. 50.000 kWh/a netto brutto
Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde 10,10 12,02
Grundpreis in Euro pro Jahr 240,00 285,60

Preisinformatin ab 01.01.2025

Tarif GVT S, bis ca. 8.000 kWh/a netto brutto
Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde 9,88 11,76
Grundpreis in Euro pro Jahr 31,80 37,84
Tarif GVT M, ab ca. 8.000 kWh/a netto brutto
Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde 8,92 10,61
Grundpreis in Euro pro Jahr 152,60 181,59
Tarif GVT L, ab ca. 50.000 kWh/a netto brutto
Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde 8,70 10,35
Grundpreis in Euro pro Jahr 240,00 285,60

Feststellung der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 und 2 EnWG
 
Die Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG hat im Jahr 2021 in ihrem Versorgungsbereich insgesamt 567 Kunden, davon 495 Haushaltskunden mit Erdgas versorgt.
 
Die Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG übernimmt damit für die Zeit vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 nach wie vor die Grundversorgung.

* Allgemeiner Preis der Grundversorgung sowie Ersatzversorgung mit Erdgas im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005

Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) bieten wir Ihnen die Belieferung von Erdgas zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an.

Der Allgemeine Preis gilt gleichfalls für die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) von Haushaltskunden im Niederdruck sowie für die Ersatzversorgung im Übrigen bis zur Veröffentlichung gesonderter Allgemeiner Preise.

ERDGAS GVT S bildet dabei den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung sowie der Ersatzversorgung.

Sofern ein schriftlicher Vertrag über ein Sonderprodukt nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (ERDGAS GVT S) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.